|
Ju-Jutsu ist eine Sportart die eine
effektive Selbstverteidigung für alle Altersklassen
darstellt. Sie zählt bei der Polizeien und dem
Bundesgrenzschutz zu den Pflichtfächern.
Der Name Ju-Jutsu hat folgende
Bedeutung:
"Ju" bedeutet nachgeben oder ausweichen, "Jutsu"
Kunst oder Kunstgriff. Ju-Jutsu ist also die Kunst, durch
Nachgeben bzw. Ausweichen mit der Kraft des Angreifers zu
siegen. Falls erforderlich, kann ein Angriff jedoch auch
in direkter Form mit Atemi-Techniken abgewehrt werden.
Um die Jahrhundertwende wurde Ju-Jutsu
- insbesondere durch Matrosen in Europa unter dem Begriff
Jiu-Jitsu eingeführt.
Die Techniken wurden im Laufe der
Zeit mit Ringergriffen und Boxtechniken vermengt und als
Selbstverteidigung propagiert.
1906 gründete Erich Rahn die erste
Jiu-Jitsu-Schule in Berlin.
1922 gründeten die Altmeister
Alfred Rhode in Frankfurt/Main und Otto Schmelzeisen in
Wiesbaden weitere Vereine.
1969 wurden hochgraduierte Meister
verschiedener Kampfsportarten beauftragt für die Polizei
eine neue realistische Selbstverteidigung zu schaffen. Mit
den jeweils wirkungsvollsten Techniken aus dem Judo, dem
Karate, dem Aikido und dem alten Jiu-Jitsu wurde das
Ju-Jutsu geschaffen.
Ju-Jutsu kann nicht nur als
Selbstverteidigung betrieben werden, sondern es ist
heutzutage auch ein internationaler Wettkampfsport.
Geschützt mit Hand
und Fußschutz kämpft man mit Faust und Fußstößen, Würfen,
Hebeln und Würgegriffen um Meisterehren.
Eine weitere Möglichkeit
sich wettkampfmäßig zu betätigen, bietet der Duo-Wettkampf.
Hier kann man mit seinem Partner / seiner Partnerin gegen
festgelegte Angriffe seine "Kür" vorführen.
Ju-Jutsu besteht aus folgenden
Elementen:
- Bewegungslehre
- Fallschule
- Blocktechniken
- Atemitechniken (Schlag und Trittechniken)
- Wurftechniken
- Hebeltechniken
- Festlege-, Aufhebe- und Transporttechniken
- Nothilfetechniken
- Abwehr einer oder mehrerer Angreifer
- Abwehr von Angriffen mit Waffen
- Stocktechniken
(Siehe
auch Technik-Verzeichnis)
|